Beitragsordnung des S.C. Neptun Köln-Porz 1956 e.V.

  1. Eintritt
    Das Antragsformular welches Sie von einem Übungsleiter erhalten bitte ausgefüllt einem Übungsleiter oder einem Vorstandsmitglied zuleiten. Mit dem Eintritt wird der anteilige Beitrag für das laufende Jahr fällig.
  2. Aufnahmegebühr
    • Einzelperson: 30,00 €
    • für Familien: 50,00 €
  3. Beitragssätze
    Der zu leistende Jahresbeitrag setzt sich aus drei Teilbeträgen zusammen:
    Vereinsbeitrag
    Der Vereinsbeitrag wird durch den Vorstand gemäß der Satzung festgesetzt. Wir unterscheiden zwischen Kindern, Erwachsenen und sonstigen ermäßigten Personen. Der Vereinsbeitrag ist auf 400,00 € für alle Mitglieder einer Familien festgeschrieben.
    • 160,00 € je Kind
    • 200,00 € sonstige ermäßigte Personen über 18 Jahren
    • 240,00 € je Erwachsener
    • 400,00 € für Familien (für alle Mitglieder)
    Clubheimbaustein
    Seit dem 1. Januar 1999 wird für alle Mitglieder gemäß Satzung ein Clubheimbaustein in Höhe von
    • Einzelpersonen: 1,50 €
    • für Familien: 2,00 €
    pro Monat für die Dauer von 3 Jahren fällig.
    Badbenutzungsgebühr
    Die Badbenutzungsgebühr wird von der Stadt Köln in der Höhe und Fälligkeit durch die Sportstättengebührensatzung festgesetzt und durch den Schwimmverein lediglich eingezogen und abgeführt. Derzeit sind wir von diesen Gebühren befreit.
    Tabellarische Zusammenfassung
    Personenkreis Vereins-
    beitrag
    Clubheim-
    baustein
    Badbe-
    nutzung
    Jahres-
    beitrag
    Quartals-
    beitrag
    Kinder, Jugendliche 160,00 € (12 * 1,50 €) 18,00 € 0,00 € 178,00 € 44,50 €
    zweites Kind 160,00 € (12 * 0,50 €) 6,00 € 0,00 € 166,00 € 41,50 €
    sonstige ermäßigte Personen (>18 Jahre) 200,00 € (12 * 1,50 €) 18,00 € 0,00 € 218,00 € 54,50 €
    Erwachsene 240,00 € (12 * 1,50 €) 18,00 € 0,00 € 258,00 € 64,50 €
    Familien 400,00 € (12 * 2,00 €) 24,00 € 0,00 € 424,00 € 106,00 €
  4. Mitgliedschaft
    Der Austritt ist zum 30.06. und zum 31.12. möglich. Die Kündigung muss spätestens am 1. Juni / 1. Dezember (Datum des Poststempels) per Einwurfeinschreiben beim Kassenwart oder in der Geschäftsstelle vorliegen.
    1. Es besteht keine Diebstahlversicherung, dafür sind Sie Sportunfällen versichert. Dies gilt auch für ein Probetraining.
    2. Die Satzung kann auf Wunsch eingesehen werden.
    3. Aus versicherungstechnischen Gründen müssen alle Mitglieder über eine gültige Sportgesundheitsuntersuchung verfügen. Diese kann beim Hausarzt durchgeführt werden. Die Kontrolle und Einhaltung derselben obliegt den Mitgliedern oder deren gesetzlichen Vertretern.
    4. Der Beitritt eines neuen Mitglieds kann durch den Vorstand abgelehnt werden, die Gründe hierfür müssen weder dem Mitglied noch den übrigen Mitgliedern dargelegt werden.
    5. Auf Wunsch kann per E-Mail oder Fax im Falle der Aufnahme eine Bestätigung versandt werden.
    6. Bitte vor Aufnahme des Trainings und Abgabe der Anmeldung unbedingt die Verhaltensregeln für Eltern und Kinder zur Kenntnis nehmen und einhalten.
    7. Der Vorstand hat bei Fehlverhalten eines Mitglied die Möglichkeit einen Ausschluss vom Training bzw. aus dem Verein auszusprechen.